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   VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15   

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VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15 (https://dejure.org/2017,3818)
VG Freiburg, Entscheidung vom 31.01.2017 - 5 K 1615/15 (https://dejure.org/2017,3818)
VG Freiburg, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 5 K 1615/15 (https://dejure.org/2017,3818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • vdai.de PDF

    Eine nach § 41 Abs. 1 LGlüG erforderliche Spielhallenerlaubnis kann nicht erteilt werden, wenn die Spielhalle gegen das Verbundverbot in § 42 Abs. 2 LGlüG verstößt und die anderen Spielhallen im selben Gebäude wegen der Regelung in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG legal ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß gegen formelles Recht - zur Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; sonstiges Gewerberecht (Glücksspielrecht) - Spielhallenerlaubnis; Verbundverbot; Befreiung; Stichtagsregelung; Betriebseinstellung; Zwangsgeldandrohung; Widerspruchsbescheid; Kostenentscheidung; Kosten des Vorverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Freiburg, 10.10.2013 - 5 K 1260/13

    Überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse an Fortführung einer Spielhalle

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Mit Beschluss vom 10.10.2013 - 5 K 1260/13 - hat die erkennende Kammer auf Antrag des Klägers die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Einstellungsverfügung im Bescheid vom 04.07.2013 wiederhergestellt und gegen die Zwangsgeldandrohung angeordnet.

    Der Inhalt dieser Akten und der Gerichtsakten - 5 K 211/13, 5 K 1260/13 und 5 K 1615/15 - war Gegenstand der mündlichen Verhandlung; hierauf wird ergänzend Bezug genommen.

    Dem steht nicht entgegen, dass die Kammer mit Beschluss vom 10.10.2013 - 5 K 1260/13 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Betriebseinstellung vom 04.07.2013 wiederhergestellt hat.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Diese Vorschrift ist im Fall einer fehlenden Spielhallenerlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG anwendbar ( siehe § 51 Abs. 3 Satz 2 LGlüG; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 13.07.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 10.02.2014 - 7 ME 105/13 -, juris; VG Freiburg, Urteile vom 24.01.2017 und vom 18.02.2015, jew. a.a.O. ).

    Schon bei bloß formeller Illegalität begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die zuständige Behörde sich ohne weitere Ermessenserwägungen für die Einstellung des Betriebs entscheidet ( vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 -, juris, m.w.N.; im Sinne eines so gen. "intendierten Ermessens" vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 10.02.2014, a.a.O., m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Aus diesem Grund kann er sich im Hinblick auf die von ihm getätigten Investitionen für die Spielhalle "Grand Casino P..." nicht auf schutzwürdiges Vertrauens berufen sind und fehlt es an einer unbilligen Härte ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris, und vom 04.04.2014, NVwZ-RR 2014, 643; VG Freiburg, Urteil vom 18.02.2015 - 5 K 2390/14 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 - juris ).

    Diese Vorschrift ist im Fall einer fehlenden Spielhallenerlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG anwendbar ( siehe § 51 Abs. 3 Satz 2 LGlüG; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 13.07.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 10.02.2014 - 7 ME 105/13 -, juris; VG Freiburg, Urteile vom 24.01.2017 und vom 18.02.2015, jew. a.a.O. ).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Zur Begründung verweist die Kammer zur Vermeidung bloßer Wiederholungen auf die Gründe des im Lauf des Verfahrens von den Beteiligten mehrfach zitierten und ihnen deshalb nachweislich bekannten Urteils des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (seit 25.11.2015: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg) vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 - (juris), denen sie uneingeschränkt folgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Aus diesem Grund kann er sich im Hinblick auf die von ihm getätigten Investitionen für die Spielhalle "Grand Casino P..." nicht auf schutzwürdiges Vertrauens berufen sind und fehlt es an einer unbilligen Härte ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris, und vom 04.04.2014, NVwZ-RR 2014, 643; VG Freiburg, Urteil vom 18.02.2015 - 5 K 2390/14 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 - juris ).
  • VG Neustadt, 19.06.2015 - 4 K 177/15

    Prozessbeendigung durch Hauptsacheerledigungserklärungen; Kosten des

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Damit wird auch ausgeschlossen, dass es in derselben Streitsache zu unterschiedlichen Kostenentscheidungen hinsichtlich des Vor- und des Klageverfahrens kommt ( vgl. hierzu u. a. VG Neustadt, Urteil vom 19.06.2015 - 4 K 177/15.NW -, juris, m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 162 RdNr. 16, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1982 - 3 S 1142/82

    Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung bei Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Denn nach § 20 Abs. 2 LVwVG kann die Androhung eines Zwangsmittels auch mit dem (noch nicht vollziehbaren) (Grund-)Verwaltungsakt verbunden werden, wenn die Frist zur Erfüllung des Verwaltungsakts erst angemessene Zeit nach Bestandskraft des Verwaltungsakts endet, wie das hier durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2015 verfügt worden ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.07.1982 - 3 S 1142/82 -, VBlBW 1983, 21, und vom 01.08.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 ).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Aus diesem Grund kann er sich im Hinblick auf die von ihm getätigten Investitionen für die Spielhalle "Grand Casino P..." nicht auf schutzwürdiges Vertrauens berufen sind und fehlt es an einer unbilligen Härte ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris, und vom 04.04.2014, NVwZ-RR 2014, 643; VG Freiburg, Urteil vom 18.02.2015 - 5 K 2390/14 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 - juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80

    Zwangsgeldandrohung und Anfechtbarkeit des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Denn nach § 20 Abs. 2 LVwVG kann die Androhung eines Zwangsmittels auch mit dem (noch nicht vollziehbaren) (Grund-)Verwaltungsakt verbunden werden, wenn die Frist zur Erfüllung des Verwaltungsakts erst angemessene Zeit nach Bestandskraft des Verwaltungsakts endet, wie das hier durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2015 verfügt worden ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.07.1982 - 3 S 1142/82 -, VBlBW 1983, 21, und vom 01.08.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 ).
  • VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09

    Betriebseinstellung einer formell illegalen Spielhalle

    Auszug aus VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
    Schon bei bloß formeller Illegalität begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die zuständige Behörde sich ohne weitere Ermessenserwägungen für die Einstellung des Betriebs entscheidet ( vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 -, juris, m.w.N.; im Sinne eines so gen. "intendierten Ermessens" vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 10.02.2014, a.a.O., m.w.N. ).
  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

    a) Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe in die Rechte der Spielhallenbetreiber begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu vergleichbaren landesgesetzlichen Vorschriften zur Regulierung des Spielhallensektors in Berlin, in Bayern und im Saarland grundlegend BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris = BVerfGE 145, 205; vgl. zu § 41 und § 42 Abs. 1 und 2, § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris hinsichtlich § 51 Abs. 4 Satz 1 a.F.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 9 ff. und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 6 sowie Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 40; VG Freiburg, Urteile vom 29.11.2017 - 1 K 2506/15 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N. und vom 31.01.2017 - 5 K 1615/15 -, juris Rn. 30 sowie Beschluss vom 15.09.2017 - 3 K 5371/17 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 23, 26 ff.; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 42 Abs. 3 LGlüG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 30 ff. m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 21) und sind auch unionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris = BVerfGE 145, 20; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 84 ff. = BVerwGE 157, 126; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2021 - 4 A 3178/19 -, juris Rn. 46 ff. m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2020 - 14 K 2693/19 -, n.v., UA S. 7 f.; vgl. zu § 41 und § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2017 - 1 K 2506/15 -, juris Rn. 40 ff. m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; vgl. zu § 42 Abs. 3 LGlüG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 03.11.2017 - 5 K 8978/17

    Aufstellungsort für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit -Widerruf einer

    Schon bei bloß formeller Illegalität begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die zuständige Behörde sich ohne weitere Ermessenserwägungen für die Einstellung des Betriebs, hier für die Beseitigung der Spielgeräte, entscheidet ( vgl. VG Freiburg, Urt. v. 31.01.2017 - 5 K 1615/15 - juris, m.w.N. ).
  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

    Das öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände und an der mit dem neuen Glückspielrecht verfolgten Bekämpfung der Spielsucht überwiegt die privaten Interessen des Antragstellers an einer Weiterführung seines Spielhallenbetriebs (vgl. auch VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 31. Januar 2017 - 5 K 1615/15 -, juris Rn. 35).
  • VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18

    Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang

    Die gegen diese Bescheide erhobene Klage des Antragstellers wurde mit Urteil der Kammer vom 31.01.2017 - 5 K 1615/15 - abgewiesen.
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17

    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer

    Es kann hier dahinstehen, inwieweit die bloß formelle Rechtmäßigkeit für eine Untersagung der Betriebsfortführung ausreicht (so etwa VG Freiburg, Urteil vom 31. Januar 2017 - 5 K 1615/15 -, juris, Rn. 35 m.w.N; a.A.: Marcks, in: Landmann/Rohmer (Hrsg.), GewO, Loseblatt, Stand August 2016, § 15 Rn. 24 m.w.N.).
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